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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der
Schwimmschule One-Wave (nachfolgend „Schwimmschule") und ihren Kunden.

Sie gelten für die Buchung und Durchführung von Schwimmkursen sowie sonstigen angebotenen Leistungen.

Mit Abschluss der Buchung erkennt der Kunde diese AGB an.

Soweit Kurse für minderjährige Teilnehmer gebucht werden, gelten diese Bedingungen auch für deren gesetzliche Vertreter.

Ergänzend gelten die Haus- und Badeordnungen der jeweils genutzten Schwimmbäder.

Den Anweisungen der Schwimmlehrer sowie des Badepersonals ist jederzeit Folge zu leisten.

§ 2 Vertragsschluss

Die Darstellung der Kurse auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

Sie ist eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchung.

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Website der Schwimmschule.

Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung der Schwimmschule oder mit erfolgreichem Abschluss
des Zahlungsvorgangs zustande.

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche bei der Buchung angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

Änderungen relevanter Angaben sind der Schwimmschule unverzüglich mitzuteilen.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Kursplatz, eine bestimmte Lehrkraft oder eine bestimmte
Gruppenzusammensetzung besteht nicht.

§ 3 Leistungsumfang

Die Schwimmschule bietet Schwimmkurse für Kinder an.

Je nach Angebot können insbesondere folgende Kursformen durchgeführt werden:

  • Gruppenkurse
  • Intensiv- und Ferienkurse
  • Die Vorbereitung auf Schwimmabzeichen
  • Weitere auf der Website ausgeschriebene Angebote

Die Kursdauer, die Anzahl der Unterrichtseinheiten, die Kurszeiten und Kursorte ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung.

Ein bestimmter Lernerfolg oder das Erreichen eines Schwimmabzeichens innerhalb einer bestimmten Anzahl
von Unterrichtseinheiten wird nicht geschuldet.

Nach Ablauf eines gebuchten Kursblocks endet das Vertragsverhältnis automatisch.

Dies gilt, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

§ 4 Kursorganisation

Die Schwimmschule ist berechtigt, Kurszeiten, Unterrichtsdauer, Kursorte und Gruppenzusammensetzungen
sowie den Einsatz der Lehrkräfte anzupassen.

Dies ist zulässig, soweit es aus organisatorischen, pädagogischen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich ist.

Ein Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht.

Die Gruppengröße richtet sich nach Alter, Leistungsstand, Wasserfläche und organisatorischen Erfordernissen.

Die Schwimmschule ist berechtigt, Gruppen bei Bedarf zusammenzulegen oder zusätzliche Lehrkräfte einzusetzen.

Dies ist zulässig, sofern hierdurch der Unterricht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Die jeweils gültigen Kursgebühren ergeben sich aus den Preisangaben auf der Website.

Die Zahlung erfolgt über die während des Buchungsvorgangs angebotenen Zahlungsmethoden.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Kursgebühr unmittelbar nach Vertragsschluss fällig.

Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, ist die Schwimmschule berechtigt, den reservierten Kursplatz
nach vorheriger Erinnerung anderweitig zu vergeben.

Ein Anspruch auf Teilnahme besteht grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang.

Rechnungen werden elektronisch an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.

§ 6 Gesundheitliche Voraussetzungen

Die Teilnahme an den Schwimmkursen setzt voraus, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen.

Solche Einschränkungen dürfen einer sicheren Teilnahme nicht entgegenstehen.

Ansteckende Krankheiten sowie gesundheitliche Besonderheiten,
die für den Unterricht oder die Sicherheit relevant sein können,
sind der Schwimmschule vor Kursbeginn mitzuteilen.

Hierzu zählen insbesondere schwere Allergien, Epilepsie, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder
sonstige gesundheitliche Einschränkungen.

Diese müssen während des Unterrichts berücksichtigt werden.

Die Schwimmschule kann Teilnehmer aus Sicherheitsgründen von der Teilnahme ausschließen.

Dies ist der Fall, wenn gesundheitliche Risiken bestehen oder erforderliche Angaben nicht gemacht wurden.

Die Teilnahme erfolgt ausschließlich in geeigneter Badebekleidung.

Dabei ist die jeweilige Haus- und Badeordnung zu beachten.

§ 7 Aufsichtspflicht und Haftung

Die Aufsichtspflicht der Schwimmschule beginnt ausschließlich mit der persönlichen Übergabe des Teilnehmers.

Die Übergabe erfolgt an die zuständige Lehrkraft zum vereinbarten Kursbeginn und am vereinbarten Übergabeort.

Bei minderjährigen Teilnehmern liegt die Aufsichtspflicht vor Beginn und nach Ende der Unterrichtseinheit
bei den Erziehungsberechtigten.

Dies gilt insbesondere in Umkleiden, Duschen, Toiletten, Eingangsbereichen und außerhalb des Schwimmbereichs.

Gleiches gilt für von den Erziehungsberechtigten beauftragte Begleitpersonen.

Die Schwimmschule übernimmt die Aufsicht ausschließlich während der vereinbarten Kurszeit.

Sie übernimmt die Aufsicht nur innerhalb des für den Unterricht vorgesehenen Bereichs.

Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen der Schwimmlehrer und des Badepersonals Folge zu leisten.

§ 8 Verhalten im Schwimmbad

Die jeweils geltende Haus- und Badeordnung des genutzten Schwimmbades ist Bestandteil dieser AGB.

Teilnehmer sowie deren Erziehungsberechtigte verpflichten sich, alle Sicherheits- und Verhaltensregeln einzuhalten.

Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Haus- und Badeordnung
kann ein Ausschluss vom Unterricht erfolgen.

Gleiches gilt bei Verstößen gegen Anweisungen der Schwimmschule oder bei einer Gefährdung anderer Teilnehmer.

In diesem Fall besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Kursgebühren.
Ausgenommen hiervon ist eine ausdrückliche Genehmigung.

Das Fotografieren oder Filmen im Schwimmbereich ist zum Schutz der Persönlichkeitsrechte
aller Teilnehmer und Badegäste grundsätzlich untersagt.

§ 9 Teilnahme, Verspätungen und Fehlzeiten

Die Teilnahme an den gebuchten Kursen ist personengebunden.

Sie ist nur durch den angemeldeten Teilnehmer möglich.

Eine Übertragung eines Kursplatzes auf eine andere Person ist nur nach vorheriger Zustimmung
der Schwimmschule möglich.

Die Teilnehmer sind verpflichtet, pünktlich zum Kurs zu erscheinen.

Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Unterrichtszeit.

Ein Anspruch auf Nachholung der versäumten Unterrichtszeit besteht ebenfalls nicht.

Kann ein Teilnehmer aufgrund Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen persönlichen Gründen nicht teilnehmen,
besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr.

Ein Anspruch auf Ersatzunterricht besteht ebenfalls nicht.

Die Schwimmschule kann freiwillig Kulanzlösungen wie Gutschriften oder Nachholtermine anbieten.

Ein Anspruch hierauf besteht nicht, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.

§ 10 Nachholtermine und Umbuchungen

Soweit die Schwimmschule Nachholtermine anbietet, handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Nachholtermin, eine bestimmte Uhrzeit oder einen bestimmten Kurs besteht nicht.

Nachholtermine können ausschließlich im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten angeboten werden.

Nicht genutzte Nachholmöglichkeiten verfallen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Umbuchungen auf andere Kurse oder Kurszeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung der Schwimmschule.

§ 11 Stornierung und Rücktritt durch den Kunden

Die Buchung eines Schwimmkurses ist verbindlich.

Bei Schwimmkursen handelt es sich regelmäßig um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen,
die für einen festen Termin oder einen konkret bestimmten Zeitraum erbracht werden.

Für solche Verträge besteht nach den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht
(§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

Soweit im Einzelfall dennoch ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen.

Verlangt der Teilnehmer ausdrücklich, dass die Schwimmschule vor Ablauf einer gegebenenfalls bestehenden
Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, gelten die gesetzlichen Regelungen über den Beginn der
Leistungserbringung und ein mögliches Erlöschen des Widerrufsrechts.

Eine Stornierung oder Abmeldung nach Ablauf einer gegebenenfalls bestehenden Widerrufsfrist richtet sich
nach den Stornierungsregelungen der Schwimmschule.

Bei Nichtteilnahme oder kurzfristiger Absage durch den Teilnehmer besteht grundsätzlich kein Anspruch
auf Rückerstattung der Kursgebühr, soweit gesetzliche Vorschriften nichts anderes vorsehen.

Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Schwimmschule kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist.

Freiwillige Kulanzentscheidungen der Schwimmschule, insbesondere hinsichtlich einer Umbuchung,
Gutschrift oder Erstattung, bleiben hiervon unberührt.

§ 12 Kursausfall durch die Schwimmschule

Die Schwimmschule ist berechtigt, einzelne Unterrichtseinheiten abzusagen oder zu verschieben,
wenn wichtige Gründe vorliegen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Erkrankung oder Verhinderung einer Lehrkraft
  • Schließung oder Einschränkung des Schwimmbades
  • Technische Defekte
  • Behördliche Vorgaben
  • Sicherheitsgründe
  • Höhere Gewalt oder vergleichbare Ereignisse

Die Schwimmschule informiert die Teilnehmer schnellstmöglich über Änderungen.

Bei Ausfall einer Unterrichtseinheit bemüht sich die Schwimmschule zunächst um eine Ersatzlösung.

Möglich ist dies beispielsweise durch einen Nachholtermin oder eine Verlängerung des Kurszeitraums.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

Kann eine Ersatzleistung nicht erbracht werden, gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 13 Mindestteilnehmerzahl

Die Durchführung von Gruppenkursen kann vom Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl abhängig gemacht werden.

Wird ein Kurs aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl abgesagt, werden bereits geleistete Zahlungen
für den betreffenden Kurs erstattet.

Weitere Ansprüche, insbesondere Ersatz für Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen, bestehen nicht.

§ 14 Haftung

Die Schwimmschule haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit.

Dies gilt, wenn diese Schäden auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Schwimmschule beruhen.

Ebenfalls haftet die Schwimmschule für Pflichtverletzungen ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.

Für sonstige Schäden haftet die Schwimmschule nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Schwimmschule nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

Für persönliche Gegenstände, Kleidung, Wertsachen oder mitgebrachte Gegenstände der Teilnehmer
übernimmt die Schwimmschule keine Haftung.
Ausgenommen hiervon ist ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.

Die Haftung für Schäden außerhalb der vereinbarten Kurszeiten und außerhalb des Verantwortungsbereichs
der Schwimmschule bleibt unberührt.

§ 15 Schwimmabzeichen und Lernerfolg

Die Schwimmschule unterstützt die Teilnehmer beim Erlernen der Schwimmfähigkeiten.

Auf Wunsch kann die Schwimmschule Schwimmprüfungen nach den jeweiligen Anforderungen
der zuständigen Schwimmverbände durchführen.

Die Teilnahme an einem bestimmten Kurs (z. B. Seepferdchen-, Bronze-, Silber- oder Goldkurs) stellt keine Garantie dar,
dass das entsprechende Schwimmabzeichen innerhalb des Kurszeitraums erreicht wird.

Der Lernerfolg hängt unter anderem von Alter, individuellen Fähigkeiten, regelmäßiger Teilnahme,
Übung außerhalb des Unterrichts und persönlicher Entwicklung ab.

Die Entscheidung über das Bestehen einer Schwimmprüfung trifft ausschließlich die prüfungsberechtigte Lehrkraft.

Ein Anspruch auf die Erteilung eines Schwimmabzeichens besteht nicht.

Für die Abnahme von Schwimmprüfungen und die Ausstellung von Abzeichen kann eine zusätzliche Gebühr erhoben werden.

Voraussetzung hierfür ist, dass dies vorab kommuniziert wurde.

§ 16 Foto- und Videoaufnahmen

Foto- und Videoaufnahmen während des Schwimmunterrichts werden ausschließlich nach vorheriger
ausdrücklicher Einwilligung des Teilnehmers beziehungsweise der gesetzlichen Vertreter angefertigt.

Eine Veröffentlichung oder Nutzung zu Werbezwecken (z. B. Website, soziale Medien oder Informationsmaterialien)
erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung.

Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Aufnahmen durch Teilnehmer oder Begleitpersonen im Schwimmbereich sind aus Datenschutz- und Persönlichkeitsgründen grundsätzlich nicht erlaubt. Ausgenommen hiervon ist eine ausdrückliche Genehmigung.

§ 17 Datenschutz und Kommunikation

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Personenbezogene Daten werden insbesondere zur folgenden Verarbeitung genutzt:

  • Bearbeitung von Buchungen
  • Durchführung der Schwimmkurse
  • Kommunikation mit Teilnehmern und Erziehungsberechtigten
  • Rechnungsstellung und Verwaltung

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Schwimmschule.

Die Kommunikation erfolgt über die bei der Buchung angegebenen Kontaktdaten.

Dies erfolgt insbesondere per E-Mail oder über bereitgestellte Kundenkonten.

§ 18 Änderungen des Kursangebots

Die Schwimmschule ist berechtigt, organisatorische Abläufe, Kurszeiten, Kursorte oder eingesetzte Lehrkräfte anzupassen.

Dies ist zulässig, sofern dies aus wichtigen Gründen erforderlich ist.

Solche Änderungen können insbesondere aufgrund von Vorgaben der Schwimmbäder, Sicherheitsanforderungen,
Krankheit, organisatorischen Erfordernissen oder behördlichen Maßnahmen erforderlich werden.

Die Schwimmschule bemüht sich, die Interessen der Teilnehmer angemessen zu berücksichtigen.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft, einen bestimmten Kursort oder eine unveränderte Durchführung besteht nicht.

§ 19 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Verbrauchern bleiben unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 22.07.2026

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